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AGBs Park & Clean

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen zwischen ,,Park & Clean Hannover" (im folgenden Auftragnehmer oder Park&Clean Hannover genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber oder Kunde genannt) abgeschlossenen Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

Abweichende AGB der Auftraggeber werden zurückgewiesen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen.

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie dem Parken auf privatem Grund, Transferservice zum Flughafen Hannover, Fahrzeugaufbereitung, Lackaufbereitung, Fahrzeugwäsche, Fahrzeugpflege, Innenraumreinigung etc.

Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ständig aktualisiert und angepasst. Änderungen an den AGB sind vorbehalten.

Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln bzw. Absätze der AGB davon unberührt und weiterhin gültig.

Park & Clean Hannover bietet seinen Auftraggebern eine Abstellerlaubnis für ein Fahrzeug auf privatem Grund in der Nähe vom Flughafen Hannover.
Der Auftragnehmer bietet seinen Kunden einen Transferservice vom Parkplatz Hans-Böckler-Straße 37, 30851 Langenhagen zum Flughafen Hannover und vom Flughafen Hannover zum Parkplatz Hans-Böckler-Straße 37, 30851 Langenhagen.


Park & Clean Hannover ist verpflichtet die vom Nutzer gebuchten Leistungen nach den AGB bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Park & Clean Hannover ist nicht verpflichtet stark alkoholisierte oder randalierende Personen, sowie Personen die ein auffälliges Verhalten vorweisen, zu befördern. Es bestehen in diesen Fällen keinerlei Ersatzansprüche oder Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Park & Clean Hannover oder deren Erfüllungsgehilfen sowie Mitarbeitern und Angestellten.

Park & Clean Hannover bietet seinen Kunden die direkte Fahrzeugübergabe am Flughafen an (VALET-SERVICE). Dieser Service ist zusätzlich kostenpflichtig zu den Parkplatzkosten, die Preise können Sie auf der Webseite www.parkandcleanhaj.de entnehmen. Der Treffpunkt der Fahrzeugübergabe ist grundsätzlich am TERMINAL B, ABFLUGBEREICH. Die Fahrzeuge sind bei der Überführung mit der Gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeugversicherung der Auftraggeber versichert, andernfalls gelten hier die Gesetzlichen Bestimmungen.

Bei in anspruch nahme einer Fahrzeugaufbereitung bietet Park & Clean Hannover seinen Kunden einen Hol- und Bringservice des zu aufbereitenden Fahrzeuges an. Dieser Service ist zusätzlich zu der Aufbereitung kostenpflichtig, die Preise können Sie auf der Webseite www.parkandcleanhaj.de oder direkt beim Auftragnehmer entnehmen. Die Fahrzeuge sind bei der Überführung mit der Gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeugversicherung der Auftraggeber versichert, andernfalls gelten hier die Gesetzlichen Bestimmungen.

 

2. Terminvereinbarungen und Zustandekommen des Vertrages

2.1. Terminvereinbarungen für eine Fahrzeugaufbereitung und/oder Parkplatzreservierung  werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und als solche anerkannt. Mit der Terminvereinbarung für eine Fahrzeugaufbereitung oder Parkplatzreservierung mit Shuttle oder Valetservice akzeptiert der Auftraggeber unsere AGB.

Mit der Bestellung eines kostenpflichtigen Dienstes auf unserem Webportal Parkandcleanhaj.de und durch das Anklicken des Buttons “Jetzt kostenpflichtig reservieren” geht der Auftraggeber einen rechtsgültigen Vertrag ein. Der Auftraggeber wird vor Abschluss des Vertrages über den jeweiligen Kostenpflichtigen Dienst und die Zahlungsbedingungen informiert.

Der Auftraggeber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nimmt ein Dritter die Buchung im Auftrag des Kunden vor, haftet dieser gegenüber Park & Clean Hannover als Auftraggeber, zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

 

3. Reklamationen und Haftung der Auftraggeber

Die durchzuführenden Leistungen der Fahrzeugaufbereitung durch den Auftragnehmer werden zusammen mit dem Auftraggeber bei der Übergabe des Fahrzeuges geprüft. Der Auftragnehmer kann auf erbitten des Auftraggeber freiwillig und ohne Rechtsanspruch nachbessern, sofern die Reklamation berechtigt und der Auftragnehmer auf Kulanz dazu bereit ist.

Reklamationen nach der Fahrzeugaufbereitung, ganz gleich ob Außen- oder Innenaufbereitung sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Auftragnehmer festzuhalten. Eine nachträgliche Reklamation nach Fahrzeugübergabe ist nicht möglich. Das Fahrzeug gilt als übergeben, wenn dem Auftraggeber die Fahrzeugschlüssel ausgehändigt worden sind oder die vereinbarte Leistung gezahlt wurde.

Reklamationen, die sich auf die Beschädigungen am Fahrzeug durch die Fahrzeugaufbereitung des Auftragnehmers beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich bei der Fahrzeugübergabe schriftlich sowie fotografisch dokumentiert werden, anderweitig ist eine Reklamation nicht möglich.

Für durch den Auftraggeber, seinen Angestellten, seinen Beauftragten oder der Begleitpersonen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden an Rechtsgütern von Park & Clean Hannover oder Dritter auf dem Firmengelände von Park & Clean Hannover, sowie für Schäden, die von Personen oder Gegenständen, die durch diesen selbst, seiner Angestellten, seiner Beauftragten oder seiner Begleitpersonen auf das Firmengelände von Park & Clean Hannover verbracht wurden, haftet der Auftraggeber.

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das vom Auftraggeber selbst oder von ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände von Park & Clean Hannover verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z.B. Ölverlust, Explosion etc.), unabhängig vom verschulden. Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte (unsichtbare Mängel) nicht im Fahrzeugübernahmeprotokoll über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt blieben.

 

4. Haftung, Haftungsausschluss und Garantie

Bei in anspruch nahme von Leistungen für eine Fahrzeugaufbereitung durch Park & Clean Hannover können Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers nicht geltend gemacht werden, nur wenn dem Auftragnehmer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann, hierbei sind die Gesetzlichen Bestimmungen beachten. Bei Kratzer, Dellen, Beulen oder Schäden jeglicher Art, die bei der Übernahme durch das Fahrzeugübernahmeprotokoll des Auftragnehmers übersehen und nicht dokumentiert wurden, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist somit ausgeschlossen und nicht möglich.

 

Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Ein Bewachungs- und Verwahrungsvertrag wird nicht abgeschlossen. Bei Fahrzeugen die durch unbekannte Dritte beschädigt oder gestohlen wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, die Fahrzeuge der Auftraggeber sind lediglich über die eigene Kraftfahrzeugversicherung der Auftraggeber versichert.

 

Park & Clean Hannover haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Ihrem Fahrzeug, die auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von Park & Clean Hannover, deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Park & Clean Hannover beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die durch höhere Gewalt sowie Innere und Äußere Unruhen, Naturereignissen, Unwetter, Beschädigungen durch Tiere aller Art oder Dritte verursacht wurden. Das abgestellte Fahrzeug ist lediglich über die Kraftfahrzeugversicherung des Auftraggebers versichert. Für Schäden, die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen haftet der Auftragnehmer nicht.

 

Park & Clean Hannover übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, die Leistungserbringung vor Ort nicht zustande kommt. Dies gilt Ausdrücklich auch für eine Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen aufgrund von verspäteter Anfahrt des Auftraggebers und für die Anreise mit übergroßen Fahrzeugen (Fahrzeugbreite mehr als 2meter und Fahrzeuglänge mehr als 5meter) ohne den Auftragnehmer darüber in Kenntnis gesetzt zu haben.

Es besteht kein Haftungsanspruch gegenüber Park & Clean Hannover, bei Fahrzeugschäden die durch andere Auftraggeber bzw. Kunden von Park&Clean Hannover oder sonstige Dritte verursacht wurden. Desweiteren haftet Park & Clean Hannover auch nicht für Fahrzeugschäden, die während der Parkdauer an abgestellten Fahrzeugen auftreten, insoweit diese Schäden nicht von Park & Clean Hannover vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Auftragnehmer haftet ebensowenig für vom Auftraggeber bzw. dessen Fahrer verursachten Unfällen mit Sach- und/oder Personenschäden auf dem Betriebsgelände. Auch übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden, die im Verlauf des durchgeführten Transfers an Gepäckstücken der Auftraggeber auftreten.

Der Auftragnehmer ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Auftraggeber rechtzeitig zu der ihm mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen Hannover zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber muss seine Schadenersatzansprüche, sofern diese nach den AGB des Auftragnehmers zulässig sind, unverzüglich vor verlassen des Parkplatzes gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. Danach sind keinerlei Ansprüche mehr geltend zu machen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, ebenso übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für im Auto zurückgelassene Gegenstände, diese sind durch den Auftraggeber vor Fahrzeugabgabe aus dem Fahrzeug zu entfernen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers und von Park & Clean Hannover verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Wir übernehmen keine Garantie und keine Haftung für Fehler, die durch unser Buchungsprogramm und unserer Webseite entstehen und kommen nur für die Kosten in Höhe des Buchungsbetrages auf. Soweit die Haftung von Park & Clean ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Park & Clean Hannover.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung bei Lackschäden, die durch die Fahrzeugaufbereitung verursacht sein könnten, daher sind keine Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer möglich. Die Haftung für Lackschäden an instand- sowie nicht instandgesetzten Fahrzeugen ist ebenfalls ausgeschlossen. Hierbei sind die Gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

Bei einer Innenraumreinigung, welche starke verschmutzungen aufweisen sowie Innenausstattungen die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbunterschieden, Beschädigungen etc. führen. Sollte die Durchführung einer Innenraumreinigung erwünscht sein, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für mögliche Schäden, die durch die Innenraumreinigung entstanden sein könnten.

Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung oder Reinigung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Lackplatzer, Rost, Kratzer, Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, mangelhaft lackierte Fahrzeugteile, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör), oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Eine geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist nicht möglich und somit ausgeschlossen.

Motor- und Motorenraumwäschen werden vom Auftragnehmer nur auf eigene Gefahr ausgeführt. Bei Schäden übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist nicht möglich.

Sind besondere Elektrobauteile vorhanden (z.B. Alarmanlage, Auto-HiFi etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Auftragnehmer mitzuteilen, gegebenenfalls die Funktionen vorzuführen. Sind dem Auftragnehmer keine besonderen Elektrobauteile bekannt, so wird die Fahrzeugaufbereitung auf Wunsch und auf eigene Gefahr des Auftraggeber durchgeführt.

Die Entfernung von Typenschildbezeichnungen kann je nach Lackzustand zu Farbunterschieden, Rückständen oder Beschädigungen des Lackes führen. Der Auftragnehmer übernimmt dafür keine Haftung.

Der Auftragnehmer gibt auf Lackversiegelungen und Polituren nur die durch Ordnungsgemäße Verarbeitung und Anwendung durch die Hersteller der Produkte ausgewiesenen Garantien. Eine Garantieverlängerung ist ausgeschlossen. Die Garantien der verwendeten Produkten sind in Broschüren der Hersteller oder an den Produkten selbst beim Auftragnehmer ersichtlich.

Bei Kratzer, Dellen, Beulen, Lackplatzer oder Schäden jeglicher Art, die bei der Übernahme durch das Fahrzeugübernahmeprotokoll von Park & Clean Hannover übersehen und nicht dokumentiert wurden, übernimmt Park & Clean Hannover keinerlei Haftung. Eine geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist nicht möglich und somit ausgeschlossen.

Für Fahrzeuge die für eine Fahrzeugaufbereitung oder Reinigung bereits vor Terminbeginn (z.B. am Vorabend) zum Auftragnehmer gebracht und abgestellt werden und durch unbekannte Dritte beschädigt oder gestohlen werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Das in Auftrag gegebene Fahrzeug wird auf frei zugänglichen Parkflächen abgestellt und kann nicht vor z.B. Vandalismus, Einbruch oder Diebstahl geschützt werden. Dies gilt auch für Fahrzeuge die in der Betriebsstätte abgestellt sind. Eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist nicht möglich und somit ausgeschlossen.

Die Fahrzeuge die den Hol- und Bringservice für eine Fahrzeugaufbereitung oder Auftraggeber die den Valetservice in anspruch nehmen sind bei der Überfahrt zu den Parkplätzen der Auftragnehmer mit der Gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeugversicherung der Auftraggeber versichert. Hierbei sind die Gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

5. Stornierung, Umbuchung, Nichterscheinen, Rücktrittsrecht, Vorzeitige und Verspätete Rückkehr

Der Auftragnehmer räumt den Auftraggebern ein, jederzeit von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Folgende Bestimmungen sind dabei zu beachten.

Stornierungen für Termine einer Fahrzeugaufbereitung oder eine Stornierung der gebuchten Parkplätze müssen dem Auftragnehmer in schriftlicher Form übermittelt werden. Telefonische Stornierungen und Stornierungen über anderen elektronischen Formen der Datenübertragung wie SMS, Whatsapp  und Soziale Medien werden nicht entgegengenommen.

Der Auftraggeber kann die gebuchten Leistungen bis spätestens 24 Stunden vor vereinbartem Leistungsbeginn per E-Mail an info@parkandcleanhaj.de kostenlos stornieren. Nur dann verzichtet der Auftragnehmer auf vertragliche Entschädigungsansprüche. Die Stornierung gilt dann als zugestellt, sobald die Stornierungsanfrage den Auftragnehmer erreicht hat. Bereits gezahlte Entgelte werden vom Anbieter über die gewählte Zahlungsmethode unverzüglich zurückerstattet.

Für Stornierungen des gebuchten Parkplatzes oder die gebuchte Fahrzeugaufbereitung, die nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist zugestellt wurden stellt ihnen der Auftragnehmer 50% des Buchungsbetrages in Rechnung. Im Falle eines Nichterscheinens des Kunden sind ebenfalls die zuvor und o.g Stornierungsregelungen maßgebend.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, veränderte Buchungsdaten und eine damit einhergehende Parkplatzumbuchung dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere bei veränderten Rückreisedaten. Im Falle einer nicht angekündigten Änderung des Rückfluges muss der Auftraggeber eventuell mit längeren Wartezeiten bei der Abholung vom Flughafen Hannover rechnen.

Eine Parkplatzreservierung ist jederzeit verlängerbar. Hierbei erhebt der Auftragnehmer eine Tagespauschale in Höhe von 5,00€ pro Tag. Diese muss spätestens am Tag der Rückreise bezahlt werden.

Eine Rückzahlung von Teilbeträgen bei vorzeitiger Rückkehr, gleich welche Gründe hierfür vorliegen, ist vom Anbieter nicht vorgesehen und kann vom Auftraggeber nicht eingefordert werden, da das Parkplatz für die gebuchte Zeit für den Auftraggeber reserviert ist, hierbei gilt zu beachten das etwaige Ansprüche ausgeschlossen sind.

 

6. Formalitäten und schriftliche Absicherung

Der Auftraggeber erklärt, dass mit der Erteilung eines Auftrages für eine Fahrzeugaufbereitung und/oder Parkplatzreservierung ganz gleich ob Shuttle- oder Valetservice über die Webseite www.parkandcleanhaj.de, per Telefon, E-Mail oder anderen elektronischen Formen der Datenübertragung (z.B. SMS, Whatsapp, Soziale Medien etc.) eine Auftragserteilung oder eine Auftragsbestätigung zustande kommt und der Auftraggeber wie in Absatz 2.1 erläutert unsere AGB bestätigt und akzeptiert.

Der Auftragnehmer behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadenersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.

Mit der Terminvereinbarung oder Auftragserteilung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Park & Clean Hannover anerkannt.

Bei mündlichen Vereinbarungen über Leistungen der Fahrzeugaufbereitung und/oder Parkplatzreservierung ganz gleich ob Shuttle- oder Valetservice akzeptiert der Auftraggeber mit Auftragserteilung oder Fahrzeugabgabe unsere AGB.

7. Preise, Pauschalpreise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsvereinbarungen

Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber zu akzeptieren, wie sie in unseren AGB festgehalten sind.

Die Preise für die Fahrzeugaufbereitung durch Park & Clean Hannover sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. dem Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern diese nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad. SUV/VAN/Transporter zahlen aufgrund ihrer Größe einen Zuschlag in Höhe von 20%.

Extreme Verschmutzungen wie z.B durch Farben, Tierhaare, Flüssigkeiten jeglicher Art etc. bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular oder Fahrzeugübernahmeprotokoll schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Aufbereitung bzw. Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

Übergroße Fahrzeuge (Fahrzeugbreite mehr als 2meter und Fahrzeuglänge mehr als 5meter) die einen übergroßen Stellplatz benötigen, zahlen einmalig eine Pauschale in Höhe von 15,00€ zusätzlich zu den Parkplatzkosten, dies ist vorab und bei der Buchung des Stellplatzes dem Auftragnehmer anzugeben bzw. mitzuteilen. Surfbretter können nicht transportiert werden und sollten möglichst vorab und vor Ankunft am Parkplatz durch den Auftraggeber zum Flughafen Hannover befördert werden. Bei Übergröße- und Überlängegepäck, sowie Sperrgut und Golfgepäck wird einmalig eine Pauschale in Höhe von 10,00€ fällig. Im Shuttletransfer sind für die Hin- und Rückreise zum Flughafen Hannover in der Beförderung 4. Personen inklusive, ab der 5. Person und jede weitere Person wird eine Pauschale in Höhe von 10,00€ pro Person fällig.

Die Preisangaben der Fahrzeugaufbereitung auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Auftragnehmer dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.

Die endgültigen Preise der erforderlichen Leistungen der Fahrzeugaufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber besprochen und festgelegt.

Ein anfallendes Entgelt ist im Voraus, zum Zeitpunkt der Fälligkeit ohne Abzug an den Auftragnehmer zu entrichten.
Bei Nutzung des Parkplatzes ist der Auftraggeber verpflichtet, den für die vereinbarte Leistung, bei Vertragsabschluss geltenden Preis, unverzüglich mit Beendigung des Buchungsvorgangs oder spätestens bei der Ankunft auf dem Parkplatz, zu bezahlen. Der vereinbarte Preis enthält die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer.

Mit der Abgabe der für das gewählte Bezahlverfahren notwendigen Informationen sowie der Nutzung des kostenpflichtigen Dienstes erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ausdrücklich die Ermächtigung zum Einzug des entsprechenden Betrages zum Zeitpunkt der Buchung.


Folgende Zahlungsmittel stehen derzeit zur Verfügung: Barzahlung.

Bestimmte Zahlungsarten können im Einzelfall vom Auftragnehmer ausgeschlossen werden. Bei ausbleibender Zahlung des vereinbarten Entgelts behält sich der Auftragnehmer vor vom Vertrag zurückzutreten und die vereinbarten Leistungen nicht zu erbringen, sowie offene und nicht bezahlte Rechnungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Die Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste auf unserer Internetseite.

 

8. Sonstiges

Erfüllungsort ist Langenhagen.

Gerichtsstand ist Hannover.

Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gilt Deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen unberührt.

Der Auftraggeber akzeptiert, dass der Auftragnehmer die in Auftrag gegebenen  Fahrzeuge zur Fahrzeugwäsche in die kooperierende Waschanlage befördern darf. Die Fahrzeuge werden von der Hans-Böckler-Straße 37-39, 30851 Langenhagen zur Fahrzeugwäsche in die Hans-Böckler-Straße 55, 30851 Langenhagen befördert und wieder anschließend in der Hans-Böckler-Straße 37-39 aufbereitet. Die Fahrzeuge sind bei der Überfahrt mit der Gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeugversicherung der Auftraggeber versichert. Hierbei sind die Gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Sollte ein Defekt der Waschanlage vorliegen oder die Waschanlage geschlossen sein, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, das zu aufbereitende Fahrzeug in der nächstliegenden Waschanlage zu Waschen und dieses dorthin zu befördern.

Mit der Terminvereinbarung für eine Fahrzeugaufbereitung, eine Parkplatzreservierung ganz gleich ob Shuttle- oder Valetservice und/oder Unterschrift der Auftragsbestätigung bzw. dem Fahrzeugübernahmeprotokoll akzeptiert der Auftraggeber unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: 01.11.2024 - ParkandCleanhaj

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