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AGBs Park & Clean

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 01.03.2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Parkandcleanhaj (nachfolgend „Parkandcleanhaj“) und dem jeweiligen Kunden über die von Parkandcleanhaj angebotenen Leistungen.

  2. Zum Leistungsangebot gehören insbesondere:

    • Parken auf privatem Betriebsgelände,

    • Außenstellplätze,

    • überdachte Stellplätze in einer Halle,

    • Shuttle-Service zwischen Betriebsgelände und Flughafen Hannover,

    • Valet-Service,

    • Fahrzeugwäsche,

    • Fahrzeugpflege,

    • Fahrzeugaufbereitung,

    • Lackpflege und Lackaufbereitung,

    • Innenraumreinigung,

    • Hol- und Bringservice,

    • Ladeservice,

    • sonstige ausdrücklich vereinbarte Fahrzeugdienstleistungen.

  3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Parkandcleanhaj ihrer Geltung nicht ausdrücklich zustimmt.

  4. Individuelle Vereinbarungen zwischen Parkandcleanhaj und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

  5. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB

  1. Die Darstellung der Leistungen auf Internetseiten, Buchungsplattformen, Partnerportalen oder sonstigen Medien stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar, sofern die jeweilige Darstellung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird.

  2. Mit Abschluss einer Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrages ab.

  3. Der Vertrag kommt durch Annahme durch Parkandcleanhaj zustande, insbesondere durch Buchungsbestätigung oder durch Beginn der vereinbarten Leistung.

  4. Bei Buchungen über Partnerportale gelten zusätzlich die dort wirksam einbezogenen Buchungs- und Zahlungsbedingungen, soweit diese nicht im Widerspruch zu zwingendem Recht stehen. Im Verhältnis zwischen Parkandcleanhaj und dem Kunden gelten ergänzend diese AGB, soweit die jeweiligen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes bestimmen.

  5. Bei Online-Buchungen werden dem Kunden die wesentlichen Vertragsinformationen und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB in der gesetzlich erforderlichen Weise zur Verfügung gestellt.

  6. Der Kunde muss vor Abschluss der Buchung die Möglichkeit haben, die AGB einzusehen.

  7. Die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung der AGB ist für den jeweiligen Vertrag maßgeblich.

  8. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen.

  9. Dies betrifft insbesondere:

    • Vor- und Nachname,

    • Kontaktdaten,

    • Fahrzeug,

    • Kennzeichen,

    • Fahrzeuggröße,

    • Ankunftsdatum,

    • Ankunftszeit,

    • Rückreisedatum,

    • Rückreisezeit,

    • Flugnummer, soweit abgefragt,

    • Anzahl der Personen,

    • Gepäck bzw. Sondergepäck, soweit abgefragt,

    • sonstige für die Buchung erforderliche Angaben.

  10. Für die Durchführung der Leistung sind grundsätzlich die vom Kunden bei der Buchung angegebenen Daten maßgeblich.

  11. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass er zur Übergabe des Fahrzeugs berechtigt ist. Gibt eine andere Person das Fahrzeug ab, versichert diese gegenüber Parkandcleanhaj, zur Übergabe und Beauftragung berechtigt zu sein. Der Kunde bzw. die zur Übergabe berechtigte Person haftet für die Richtigkeit dieser Erklärung nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 3 Betriebsgelände und Stellplätze

  1. Parkandcleanhaj stellt dem Kunden für den gebuchten Zeitraum eine Parkmöglichkeit auf einem privaten Betriebsgelände zur Verfügung.

  2. Je nach Buchung erfolgt die Abstellung auf einem Außenstellplatz oder auf einem überdachten Stellplatz innerhalb einer Halle auf demselben Betriebsgelände.

  3. Die Buchung eines bestimmten Stellplatztyps begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten einzelnen Stellplatz.

  4. Das Betriebsgelände ist umzäunt. Das Gelände ist jedoch nicht durchgehend 24 Stunden täglich personell besetzt. Die personelle Besetzung erfolgt entsprechend den betrieblichen Arbeitszeiten und Schichtplänen.

  5. Auf dem Betriebsgelände befinden sich technische Überwachungseinrichtungen. Soweit Kameras eingesetzt werden, erfolgt keine dauerhafte Speicherung von Bildaufnahmen, sofern dies nicht in der Datenschutzerklärung ausdrücklich anders angegeben wird.

  6. Die Einfriedung und vorhandenen technischen Einrichtungen stellen keine Garantie oder Zusicherung einer vollständigen Bewachung oder eines vollständigen Schutzes des Fahrzeugs vor sämtlichen Risiken dar.

  7. Parkandcleanhaj ist berechtigt, Fahrzeuge innerhalb des Betriebsgeländes umzusetzen, umzuparken, einzuparken oder auszuparken, soweit dies für den ordnungsgemäßen Betriebsablauf erforderlich oder zweckmäßig ist.

  8. Fahrzeugbewegungen sind insbesondere zulässig, wenn dies erforderlich ist:

    • zur Organisation und Nutzung der Stellflächen,

    • zum Rangieren anderer Fahrzeuge,

    • zum Freihalten von Fahrwegen,

    • zur Fahrzeugwäsche,

    • zur Fahrzeugpflege oder Fahrzeugaufbereitung,

    • zur Fahrzeugübergabe oder Fahrzeugrückgabe,

    • zum Shuttle- oder Valet-Service,

    • für einen vereinbarten Ladeservice,

    • für einen vereinbarten Werkstatt- oder Servicebesuch,

    • aus betrieblichen Gründen,

    • aus technischen Gründen,

    • aus Sicherheitsgründen,

    • aufgrund behördlicher oder sonstiger zwingender Vorgaben.

  9. Eine Bewegung des Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich nur durch hierzu berechtigte Personen. Personen, die Fahrzeuge führen, müssen über die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis verfügen.

  10. Neben Mitarbeitern können in Einzelfällen externe Fahrer oder Dienstleister mit Fahrzeugbewegungen beauftragt werden, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich ist.

  11. Fahrzeugbewegungen werden mit der nach den Umständen erforderlichen Sorgfalt durchgeführt. Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

  12. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Bewegung des Fahrzeugs erfolgt nicht ohne vertragliche Grundlage oder Zustimmung des Kunden, soweit keine gesetzlichen, betrieblichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.

§ 4 Überdachte Stellplätze und vorübergehende Umsetzung

  1. Bei Buchung eines überdachten Stellplatzes wird das Fahrzeug grundsätzlich auf einer überdachten Fläche innerhalb einer Halle abgestellt.

  2. Die Buchung eines überdachten Stellplatzes bedeutet nicht, dass das Fahrzeug während der gesamten Parkdauer unter allen Umständen ununterbrochen unter einem Dach verbleibt.

  3. Parkandcleanhaj ist berechtigt, ein Fahrzeug vorübergehend aus dem überdachten Bereich zu entfernen, wenn dies aufgrund konkreter betrieblicher, technischer, witterungsbedingter oder sicherheitsbezogener Umstände erforderlich oder zweckmäßig ist.

  4. Dies gilt insbesondere bei:

    • Starkregen,

    • eindringendem Wasser,

    • drohender Überflutung,

    • Brand- oder Rauchentwicklung,

    • erforderlichen Räumungsmaßnahmen,

    • technischen Störungen,

    • notwendigen Reparatur- oder Wartungsarbeiten,

    • sonstigen konkreten Gefahrenlagen.

  5. Eine vorherige Zustimmung des Kunden ist für eine aus solchen Gründen erforderliche Fahrzeugbewegung nicht erforderlich.

  6. Parkandcleanhaj wird hierbei die nach den Umständen erforderliche und zumutbare Sorgfalt anwenden.

  7. Für Schäden, die ausschließlich durch Naturereignisse oder sonstige unabwendbare Ereignisse verursacht wurden und die Parkandcleanhaj nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zu vertreten hat, besteht keine Haftung.

  8. Hierzu können insbesondere gehören:

    • Hagel,

    • Sturm,

    • Starkregen,

    • Überschwemmung,

    • Überflutung,

    • Blitzschlag,

    • herabfallende Äste,

    • Tiere,

    • Tierverbiss,

    • Marder,

    • sonstige Natur- und Umweltereignisse.

  9. Die vorstehenden Regelungen begründen keinen Ausschluss einer gesetzlichen Haftung von Parkandcleanhaj für eigenes schuldhaftes Verhalten.

§ 5 Keine allgemeine Bewachungs- oder Verwahrungsgarantie

  1. Gegenstand der Parkplatzleistung ist grundsätzlich die entgeltliche Bereitstellung einer Parkmöglichkeit und nicht die Übernahme einer umfassenden Bewachungs- oder Sicherheitsgarantie.

  2. Parkandcleanhaj übernimmt keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug vor sämtlichen Risiken geschützt ist.

  3. Insbesondere wird keine Garantie dafür übernommen, dass Dritte keinen Zugang zum Fahrzeug erlangen oder keine Beschädigungen durch Dritte verursachen.

  4. Für Schäden, die ausschließlich durch unbekannte Dritte verursacht wurden und die Parkandcleanhaj nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zu vertreten hat, besteht keine Haftung.

  5. Dies betrifft insbesondere:

    • Vandalismus,

    • mutwilliges Zerkratzen,

    • Reifenbeschädigungen,

    • Reifenstechen,

    • Einbruch,

    • Diebstahl,

    • mutwillige Beschädigungen,

    • sonstige vorsätzliche Handlungen Dritter.

  6. Eine gesetzliche Haftung von Parkandcleanhaj für eigenes schuldhaftes Verhalten bleibt unberührt.

§ 6 Fahrzeugzustand, Vorschäden und Fotodokumentation

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Übergabe über den Zustand seines Fahrzeugs zu vergewissern.

  2. Der Kunde wird ausdrücklich empfohlen, vor Übergabe aussagekräftige Fotografien und gegebenenfalls Videos des vollständigen Fahrzeugzustands anzufertigen und aufzubewahren.

  3. Parkandcleanhaj ist weder bei Fahrzeugannahme noch bei Fahrzeugrückgabe verpflichtet, Fotografien des Fahrzeugs anzufertigen.

  4. Parkandcleanhaj entscheidet nach eigenem betrieblichen Ermessen, ob und in welchem Umfang Fotografien oder sonstige Aufnahmen des Fahrzeugs angefertigt werden.

  5. Werden Aufnahmen angefertigt, können diese insbesondere der Dokumentation, Qualitätssicherung, internen Zustandskontrolle, Organisation und Beweissicherung dienen.

  6. Aus der freiwilligen Anfertigung einzelner Aufnahmen entsteht keine Verpflichtung, sämtliche Fahrzeugbereiche, Schäden oder Vorschäden vollständig zu dokumentieren.

  7. Eine Aufnahme stellt keine Garantie dafür dar, dass sämtliche Schäden auf ihr erkennbar sind.

  8. Die Erkennbarkeit von Schäden kann insbesondere durch Dunkelheit, Nachtaufnahmen, künstliche Beleuchtung, Gegenlicht, Reflexionen, Verschmutzungen, Nässe, Lackbeschaffenheit, Aufnahmeabstand, Kameratechnik, Fokus, Auflösung oder sonstige Aufnahmebedingungen eingeschränkt sein.

  9. Dies gilt insbesondere für feine Kratzer, Schäden an Felgen, unter Verschmutzungen liegende Beschädigungen sowie Beschädigungen, die aufgrund von Lichtreflexionen oder sonstigen Aufnahmebedingungen auf Fotografien nicht erkennbar sind.

  10. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eigene, unmittelbar vor Übergabe angefertigte Aufnahmen eine besonders geeignete Möglichkeit darstellen, den Fahrzeugzustand bei Übergabe zu dokumentieren.

  11. Die gesetzlichen Darlegungs- und Beweislastregeln bleiben unberührt.

  12. Diese AGB begründen keine vom Gesetz abweichende Beweislast zum Nachteil des Kunden.

§ 7 Fahrzeugrückgabe und Schadensmeldung

  1. Der Kunde soll das Fahrzeug bei Rückgabe möglichst unmittelbar auf äußerlich erkennbare Schäden und sonstige Beanstandungen überprüfen.

  2. Behauptet der Kunde einen während der Vertragsdurchführung entstandenen Schaden, soll er diesen unverzüglich gegenüber Parkandcleanhaj anzeigen.

  3. Parkandcleanhaj ist Gelegenheit zu geben, den behaupteten Schaden zeitnah zu besichtigen und gegebenenfalls zu dokumentieren.

  4. Eine unverzügliche Schadensmeldung dient insbesondere dazu, die tatsächlichen Umstände zeitnah aufzuklären.

  5. Der Kunde soll das Fahrzeug bis zur gemeinsamen Feststellung des behaupteten Schadens, soweit zumutbar, nicht reparieren, verändern oder anderweitig bearbeiten lassen.

  6. Eine verspätete Schadensmeldung führt nicht automatisch zum Verlust eines gesetzlichen Anspruchs. Sie kann jedoch im Rahmen der gesetzlichen Darlegungs- und Beweislast sowie der Beweiswürdigung berücksichtigt werden.

  7. Die Aufnahme einer Reklamation oder die Anfertigung von Fotografien stellt kein Anerkenntnis einer Haftung oder Schadensverursachung durch Parkandcleanhaj dar.

§ 8 Haftung und Schadensregulierung

  1. Parkandcleanhaj haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von Parkandcleanhaj, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

  2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

  3. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften.

  4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Parkandcleanhaj nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist.

  5. Für Schäden, die ausschließlich durch Umstände verursacht wurden, die Parkandcleanhaj nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zu vertreten hat, besteht keine Haftung.

  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten im gesetzlich zulässigen Umfang auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Parkandcleanhaj.

  7. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 9 Reparatur und Schadensbeseitigung

  1. Wird ein Schaden festgestellt, für den Parkandcleanhaj nach den gesetzlichen Vorschriften haftet, ist Parkandcleanhaj berechtigt, zur Schadensbeseitigung eine geeignete Reparatur selbst durchzuführen oder eine geeignete Fachwerkstatt bzw. einen geeigneten Fachbetrieb mit der Reparatur zu beauftragen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Schadensbeseitigung geeignet und rechtlich zulässig ist.

  2. Parkandcleanhaj wird bei der Auswahl der Art der Schadensbeseitigung die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen, berücksichtigen.

  3. Der Kunde wird über eine beabsichtigte Reparatur oder sonstige Schadensbeseitigungsmaßnahme grundsätzlich informiert.

  4. Die Regelung dieses § 9 begründet keinen Ausschluss gesetzlicher Rechte des Kunden, insbesondere nicht des Rechts auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften.

  5. Eine Reparatur durch Parkandcleanhaj oder einen von Parkandcleanhaj beauftragten Fachbetrieb erfolgt fachgerecht und im erforderlichen Umfang.

  6. Soweit zur Beurteilung eines Schadens ein Gutachten oder Kostenvoranschlag erforderlich erscheint, kann Parkandcleanhaj einen geeigneten Sachverständigen oder Fachbetrieb hinzuziehen.

  7. Gesetzliche Rechte des Kunden hinsichtlich der Art und Weise der Schadensbeseitigung bleiben unberührt.

§ 10 Valet-Service

  1. Beim Valet-Service erfolgt die Fahrzeugübergabe grundsätzlich am Terminal B, Abflugebene des Flughafens Hannover, an dem dem Kunden mitgeteilten bzw. hierfür vorgesehenen Übergabeort.

  2. Der Kunde hat das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Übergabeort bereitzustellen.

  3. Nach erfolgter Übergabe ist Parkandcleanhaj berechtigt, das Fahrzeug vom Flughafen Hannover zum Betriebsgelände zu überführen.

  4. Nach Ende der gebuchten Parkdauer wird das Fahrzeug entsprechend der gebuchten Leistung zum vorgesehenen Übergabeort am Flughafen Hannover verbracht.

  5. Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich am Terminal B, Abflugebene.

  6. Der Kunde hat sich nach der Landung telefonisch bei Parkandcleanhaj zu melden.

  7. Nach Erhalt des Gepäcks hat der Kunde sich erneut telefonisch bei Parkandcleanhaj zu melden, damit die konkrete Fahrzeugübergabe koordiniert werden kann.

  8. Die konkrete Durchführung kann aufgrund von Verkehrslage, behördlichen Vorgaben, betrieblichen Umständen oder sonstigen Umständen angepasst werden.

§ 11 Telefonische Anmeldung und verbindliche Ankunftszeit

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sich mindestens 30 Minuten vor seiner Ankunft am Valet-Übergabeort telefonisch bei Parkandcleanhaj anzumelden.

  2. Die Anmeldung dient der rechtzeitigen Disposition des Fahrers und der Fahrzeugübernahme.

  3. Erfolgt die telefonische Anmeldung nicht rechtzeitig, kann es zu Wartezeiten kommen.

  4. Die bei der Buchung angegebene Fahrzeugübergabezeit ist für die Disposition maßgeblich.

  5. Bei einer vom Kunden zu vertretenden Verspätung von 25 Minuten oder mehr kann ein Zusatzentgelt von 15,00 € berechnet werden, soweit dieses bei Vertragsschluss ausgewiesen und wirksam vereinbart wurde.

  6. Soweit ein Zusatzentgelt rechtlich als Schadens- oder Aufwendungsersatzpauschale einzuordnen ist, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

  7. Entstehen aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten oder unterbliebenen Anmeldung tatsächlich zusätzliche Kosten, insbesondere vom Flughafen erhobene Park-, Zufahrts- oder sonstige Gebühren, können diese nach den gesetzlichen Voraussetzungen weiterberechnet werden.

§ 12 Falsche Buchungs- und Flugdaten

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Buchung angegebenen Ankunfts- und Rückreisedaten sowie gegebenenfalls die Flugnummer vollständig und richtig anzugeben.

  2. Eine falsche Flugnummer kann insbesondere bei der Rückgabe zu Wartezeiten führen, da die tatsächliche Ankunft des Kunden dadurch möglicherweise nicht zutreffend disponiert werden kann.

  3. Gibt der Kunde einen falschen Ankunftstag oder eine falsche Ankunftszeit an und entstehen hierdurch tatsächlich zusätzliche Aufwendungen, Personaldispositionen oder eine Leerfahrt, können diese nach den gesetzlichen Voraussetzungen berechnet werden.

  4. Soweit hierfür bei Vertragsschluss ein pauschaliertes Zusatzentgelt ausgewiesen wurde, beträgt dieses 25,00 €, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

  5. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

§ 13 Shuttle-Service

  1. Parkandcleanhaj bietet im Rahmen der jeweiligen Buchung einen Shuttle-Service zwischen Betriebsgelände und Flughafen Hannover an.

  2. Im gebuchten Shuttlepreis sind bis zu drei Personen enthalten.

  3. Für die vierte und jede weitere Person fällt ein Zusatzentgelt von 10,00 € pro Person an, sofern dieses bei der Buchung ausgewiesen wurde.

  4. Für Sperrgepäck kann ein Zusatzentgelt von 15,00 € anfallen.

  5. Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe, Beschaffenheit, Sicherungsmöglichkeit oder aus sonstigen Gründen nicht sicher transportiert werden können, sind vom Transport ausgeschlossen.

  6. Dies gilt insbesondere für Surfbretter und vergleichbare sperrige Gegenstände, sofern deren Transport nicht ausdrücklich vorher vereinbart wurde.

  7. Der Kunde hat ausreichend Zeit für Verkehr, mögliche Wartezeiten und sonstige Verzögerungen einzuplanen.

  8. Eine bestimmte Fahrtdauer oder eine bestimmte Ankunftszeit am Flughafen wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

  9. Änderungen des Rückfluges oder der Rückreise sind Parkandcleanhaj unverzüglich mitzuteilen.

  10. Bei verspäteter oder unterlassener Mitteilung kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abholung kommen.

  11. Parkandcleanhaj haftet für den Shuttle-Service nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 14 Valet-Fahrzeug, Fahrerlaubnis und Versicherung

  1. Für die Überführung des Fahrzeugs gelten die gesetzlichen Haftungs- und Versicherungsbestimmungen.

  2. Fahrzeuge werden ausschließlich durch Personen geführt, die über die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis verfügen.

  3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass für das Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

  4. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung des Kunden bleibt während einer Überführungsfahrt bestehen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

  5. Schäden aus Verkehrsunfällen werden nach den gesetzlichen Haftungs- und Versicherungsbestimmungen reguliert.

  6. Eine gesetzliche Haftung von Parkandcleanhaj für eigenes schuldhaftes Verhalten wird durch diese Regelungen nicht ausgeschlossen.

§ 15 Sitz, Spiegel und Fahrerarbeitsplatz

  1. Das Fahrzeug kann beim Valet-Service durch einen anderen Fahrer geführt werden.

  2. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist der jeweilige Fahrer berechtigt, die für die sichere Fahrzeugführung erforderlichen Einstellungen des Fahrerarbeitsplatzes vorübergehend anzupassen.

  3. Dies betrifft insbesondere:

    • Fahrersitz,

    • Lenkrad,

    • Außenspiegel,

    • Innenspiegel,

    • sonstige unmittelbar für die sichere Fahrzeugführung erforderliche Einstellungen.

  4. Die Anpassung erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang zur sicheren Durchführung der Fahrt.

  5. Der Kunde hat vor eigener Weiterfahrt nach Rückgabe insbesondere Sitzposition, Lenkrad sowie Innen- und Außenspiegel selbst zu kontrollieren und erforderlichenfalls anzupassen.

§ 16 Fahrzeugwäsche, Fahrzeugpflege und Aufbereitung

  1. Die Fahrzeugwäsche, Pflege und Aufbereitung erfolgt entsprechend dem individuell gebuchten bzw. vereinbarten Leistungsumfang.

  2. Umfang und Ergebnis hängen insbesondere vom Alter, Zustand, Material, Verschmutzungsgrad, Vorschäden und der Beschaffenheit des Fahrzeugs ab.

  3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird kein bestimmter Neuzustand geschuldet.

  4. Nicht jeder Kratzer, Fleck, Geruch oder sonstige optische Mangel kann durch eine Aufbereitung vollständig beseitigt werden.

  5. Parkandcleanhaj ist berechtigt, Arbeiten anzupassen, einzuschränken oder abzulehnen, wenn aufgrund des Zustands oder der Beschaffenheit eines Fahrzeugteils eine erhebliche Beschädigungsgefahr besteht.

  6. Die Entscheidung über die konkrete Durchführung einzelner Aufbereitungsarbeiten trifft der hierfür zuständige Mitarbeiter nach fachlichem und betrieblichem Ermessen.

  7. Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen kann ein zusätzlicher Arbeitsaufwand entstehen.

  8. Dies gilt insbesondere bei:

    • starken Tierhaarverschmutzungen,

    • eingetrockneten Flüssigkeiten,

    • Erbrochenem,

    • starken Gerüchen,

    • Farbe,

    • außergewöhnlich starken Verschmutzungen,

    • sonstigen vergleichbaren Verunreinigungen.

  9. Zusätzliche Leistungen und Kosten werden dem Kunden vor Durchführung mitgeteilt, soweit dies nach den Umständen möglich ist.

  10. Stimmt der Kunde der Durchführung der zusätzlichen Arbeiten und den hierfür mitgeteilten Kosten zu, werden diese Arbeiten Bestandteil des Vertrages und sind vom Kunden zu bezahlen.

  11. Für Schäden, die bereits vor Beginn der Aufbereitung vorhanden waren und nicht durch Parkandcleanhaj verursacht wurden, besteht keine Haftung.

  12. Dies betrifft insbesondere:

  • Kratzer,

  • Dellen,

  • Beulen,

  • Rost,

  • Lackplatzer,

  • Lackschäden,

  • Felgenschäden,

  • lose Fahrzeugteile,

  • beschädigte Kunststoffteile,

  • vorgeschädigte Innenausstattung,

  • mangelhafte Vorreparaturen,

  • Vorschäden an nachlackierten Fahrzeugteilen.

  1. Bei Innenraumreinigungen können Reinigungs- und Pflegemittel eingesetzt werden. Bei vorgeschädigten, ausgeblichenen, spröden, porösen oder instabilen Materialien kann eine weitere Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden.

  2. Der Kunde hat bekannte besondere technische oder elektrische Einrichtungen, soweit diese für die Durchführung der Arbeiten relevant sind, vor Beginn mitzuteilen.

§ 17 Besondere Aufbereitungsleistungen

  1. Motor- und Motorraumreinigungen werden nur nach ausdrücklicher Beauftragung durchgeführt.

  2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Motor- und Motorraumreinigungen aufgrund elektronischer und technischer Komponenten besondere Risiken aufweisen können.

  3. Diese Regelung begründet keinen Ausschluss einer gesetzlichen Haftung für schuldhaft verursachte Schäden.

  4. Bei der Entfernung von Typenschildern, Beschriftungen oder ähnlichen Elementen können abhängig vom Lackzustand Farbunterschiede, Rückstände oder Lackbeeinträchtigungen auftreten.

  5. Parkandcleanhaj weist auf solche möglichen Folgen hin, soweit sie nach den Umständen erkennbar sind.

  6. Für Lackversiegelungen und sonstige Produkte gelten die jeweiligen Herstellervorgaben und Herstellergarantien, soweit solche bestehen.

  7. Eine darüber hinausgehende Garantie wird nicht übernommen, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 18 Externe Fahrzeugwäsche und externe Dienstleistungen

  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Parkandcleanhaj ein Fahrzeug im Rahmen einer beauftragten Fahrzeugwäsche zu einer geeigneten externen Waschanlage verbringen darf.

  2. Die Waschanlage befindet sich grundsätzlich in der näheren Umgebung des Betriebsgeländes.

  3. Ist die vorgesehene Waschanlage geschlossen, defekt oder aus sonstigen Gründen nicht verfügbar, ist Parkandcleanhaj berechtigt, eine andere geeignete Waschanlage in der näheren Umgebung zu nutzen.

  4. Für die Überführungsfahrt gelten die gesetzlichen Haftungs- und Versicherungsbestimmungen.

  5. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für ausdrücklich vereinbarte externe Service-, Werkstatt- oder sonstige Dienstleistungen.

§ 19 Stornierung und Umbuchung

  1. Stornierungen und Umbuchungen müssen grundsätzlich in Textform per E-Mail an die hierfür angegebene E-Mail-Adresse von Parkandcleanhaj erfolgen.

  2. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei Parkandcleanhaj.

  3. Telefonische Mitteilungen, SMS, WhatsApp-Nachrichten oder Nachrichten über soziale Netzwerke ersetzen die erforderliche E-Mail grundsätzlich nicht, sofern Parkandcleanhaj die jeweilige Kommunikationsform nicht ausdrücklich akzeptiert.

  4. Eine kostenfreie Stornierung oder Änderung ist bis spätestens 24 Stunden vor der bei der Buchung vereinbarten Ankunfts- bzw. Fahrzeugübergabezeit möglich, soweit keine abweichende Flex-Option oder sonstige individuelle Vereinbarung besteht.

  5. Nach Ablauf dieser Frist besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des für den gebuchten Zeitraum vereinbarten Entgelts, soweit gesetzlich zulässig und soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

  6. Bereits gezahlte Beträge werden im Falle einer wirksamen kostenfreien Stornierung nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Zahlungsbedingungen zurückerstattet.

§ 20 Flex-Option

  1. Die Flex-Option kostet 5,90 €, sofern dieser Preis bei der Buchung ausgewiesen ist.

  2. Mit der Flex-Option erhält der Kunde das zusätzliche Recht, die Parkplatzbuchung auch innerhalb der ansonsten geltenden 24-Stunden-Frist vor der vereinbarten Fahrzeugübergabe per E-Mail zu stornieren oder zu ändern.

  3. Die Flex-Option muss bei der Buchung ausdrücklich ausgewählt und bezahlt werden.

  4. Die Flex-Option betrifft ausschließlich die zusätzliche Stornierungs- bzw. Änderungsmöglichkeit.

  5. Die Flex-Option beinhaltet insbesondere keine kostenlose Verlängerung der Parkdauer.

  6. Zusatztage werden unabhängig von der Flex-Option mit dem jeweils geltenden Tagespreis berechnet.

  7. Die Flex-Option begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz oder auf eine bestimmte Verfügbarkeit bei einer Umbuchung.

§ 21 Nichterscheinen und kurzfristige Änderungen

  1. Erscheint der Kunde ohne vorherige Mitteilung nicht zur vereinbarten Fahrzeugübergabe, gelten die bei Vertragsschluss wirksam vereinbarten Stornierungs- und Vergütungsregelungen.

  2. Soweit die Buchung eine bestimmte Parkkapazität für einen bestimmten Zeitraum bindet und eine anderweitige Verwertung des Stellplatzes nicht mehr möglich oder nicht zumutbar ist, kann bei Nichterscheinen grundsätzlich das vereinbarte Entgelt für den gebuchten Zeitraum als Vergütung bzw. nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen als Schadensersatz verlangt werden.

  3. Soweit ein Anspruch als pauschalierter Schadensersatz geltend gemacht wird, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  4. Parkandcleanhaj bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  5. Eine kurzfristige Änderung der Ankunftszeit ist Parkandcleanhaj unverzüglich mitzuteilen.

  6. Bei einer vom Kunden zu vertretenden Leerfahrt oder unnötigen Personaldisposition können die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden.

  7. Ein hierfür bei Vertragsschluss ausgewiesenes pauschales Zusatzentgelt beträgt 25,00 €, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

§ 22 Vorzeitige Rückkehr und Parkverlängerung

  1. Eine Verlängerung der Parkdauer ist grundsätzlich möglich, sofern entsprechende Stellplatzkapazitäten vorhanden sind.

  2. Für jeden zusätzlichen Parktag fällt ein Entgelt von 15,00 € an.

  3. Das zusätzliche Entgelt ist spätestens bei Rückgabe des Fahrzeugs zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  4. Bei vorzeitiger Rückkehr besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung des für den gebuchten Zeitraum vereinbarten Parkplatzentgelts, soweit kein zwingender gesetzlicher Anspruch besteht.

  5. Dies gilt insbesondere, weil die Stellplatzkapazität für den gebuchten Zeitraum eingeplant und vorgehalten wird.

§ 23 Flugverspätungen und ungeplante Verlängerung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Parkandcleanhaj über erhebliche Flugverspätungen oder Änderungen der Rückreise unverzüglich zu informieren, sobald ihm diese bekannt sind.

  2. Verschiebt sich die Rückreise infolge einer Flugverspätung auf einen anderen Kalendertag oder verlängert sich die Parkdauer aufgrund der Flugverspätung um mindestens vier Stunden, fällt für den zusätzlichen Parktag ein Entgelt von 15,00 € an.

  3. Das Entgelt ist unabhängig davon geschuldet, ob die Flugverspätung vom Kunden zu vertreten ist, soweit die zusätzliche Parkdauer tatsächlich durch die verlängerte Inanspruchnahme des Stellplatzes entsteht.

  4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Rückgabe des Fahrzeugs erst nach entsprechender Koordination erfolgen kann.

§ 24 Nicht abgeholte Fahrzeuge

  1. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der gebuchten Parkdauer nicht abgeholt, verlängert sich die Parkdauer automatisch.

  2. Für jeden weiteren Kalendertag fällt ein Entgelt von 15,00 € an.

  3. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Kunde oder eine zur Abholung berechtigte Person das Fahrzeug rechtzeitig abholt.

  4. Der Kunde bzw. die zur Abholung berechtigte Person ist verpflichtet, Parkandcleanhaj unverzüglich über eine verspätete Abholung zu informieren.

  5. Parkandcleanhaj ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen zurückzubehalten, soweit hierfür im konkreten Fall ein gesetzliches Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht besteht.

  6. Gesetzliche Rechte von Parkandcleanhaj bleiben unberührt.

  7. Eine Verwertung oder sonstige Verfügung über das Fahrzeug erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.

  8. Nach einer längeren Standzeit von drei Monaten ohne Kontaktaufnahme des Kunden oder einer sonstigen berechtigten Person oder bei erheblichen offenen Forderungen kann Parkandcleanhaj weitere rechtliche Schritte einleiten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

§ 25 Fahrzeugschlüssel

  1. Bei der Fahrzeugübergabe wird grundsätzlich ein Fahrzeugschlüssel übernommen.

  2. Der Kunde hat Parkandcleanhaj mitzuteilen, wenn ausnahmsweise mehrere Schlüssel übergeben werden sollen.

  3. Nicht benötigte weitere Schlüssel verbleiben grundsätzlich beim Kunden.

  4. Soweit ein Fahrzeugschlüssel vorübergehend in einer Schlüsselbox oder einem vergleichbaren gesicherten Aufbewahrungssystem verwahrt wird, erfolgt dies im Rahmen der betrieblichen Organisation.

  5. Der Kunde hat sicherzustellen, dass keine weiteren für die Fahrzeugnutzung erforderlichen Schlüssel oder Zugangsmittel im Fahrzeug zurückgelassen werden, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 26 Fahrzeugzustand, Betriebsbereitschaft und Pannen

  1. Der Kunde hat das Fahrzeug grundsätzlich in einem fahrbereiten und für die vereinbarte Leistung geeigneten Zustand zu übergeben.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, bekannte technische Defekte, Warnmeldungen, Funktionsstörungen und sonstige für die Fahrzeugführung oder Behandlung relevante Besonderheiten vor Übergabe mitzuteilen.

  3. Für eine während der Parkdauer auftretende Entladung der Starterbatterie übernimmt Parkandcleanhaj keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug bei Rückgabe ohne weitere Maßnahmen startet.

  4. Bei einer entladenen Batterie ist Parkandcleanhaj berechtigt, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und mit der erforderlichen Sorgfalt eine Starthilfe bzw. Überbrückung vorzunehmen.

  5. Die Gewährung einer solchen Starthilfe stellt eine freiwillige Unterstützungsleistung dar und begründet keinen Anspruch auf weitergehende Pannenhilfe.

  6. Startet das Fahrzeug trotz Starthilfe nicht oder ist das Fahrzeug aus sonstigen Gründen nicht fahrbereit, hat der Kunde grundsätzlich selbst für einen geeigneten Pannendienst, Abschleppdienst oder sonstige erforderliche Maßnahmen zu sorgen.

  7. Dies gilt insbesondere auch bei:

    • technischen Defekten,

    • Reifenpannen,

    • beschädigten Reifen,

    • Motorschäden,

    • Getriebeschäden,

    • sonstigen Defekten,

    • erforderlichem Reifenwechsel.

  8. Parkandcleanhaj übernimmt keine Verpflichtung, einen Reifenwechsel oder eine sonstige Reparatur am Fahrzeug durchzuführen.

§ 27 Ladeservice

  1. Ein Ladeservice für Elektro- oder Hybridfahrzeuge wird nur angeboten, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder bei der Buchung ausgewiesen ist und es die betrieblichen Abläufe zulassen.

  2. Die Durchführung eines Ladeservices hängt insbesondere von der verfügbaren Arbeitszeit, den vorhandenen technischen Möglichkeiten und der betrieblichen Auslastung ab.

  3. Für den Ladeservice fällt eine Servicegebühr von 30,00 € an, sofern diese bei Buchung oder Beauftragung ausgewiesen wurde.

  4. Zusätzlich hat der Kunde die tatsächlich angefallenen Stromkosten zu erstatten.

  5. Die Stromkosten können anhand der Rechnung oder des sonstigen geeigneten Nachweises der verwendeten Ladesäule bzw. Ladestation abgerechnet werden.

  6. Parkandcleanhaj übernimmt keine Garantie dafür, dass eine bestimmte Ladeleistung, Ladegeschwindigkeit oder ein bestimmter Ladezustand erreicht wird.

§ 28 Preise und Zusatzentgelte

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen bzw. vereinbarten Preise.

  2. Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlich vorgeschriebenen Preisangaben einschließlich erforderlicher Preisbestandteile entsprechend den gesetzlichen Vorschriften dargestellt.

  3. Soweit bei der jeweiligen Buchung ausgewiesen, können insbesondere folgende Zusatzentgelte anfallen:

    • Flex-Option: 5,90 €

    • Verspätung ab 25 Minuten: 15,00 €

    • Verlängerung je zusätzlichem Parktag: 15,00 €

    • Flugverspätungsbedingter zusätzlicher Parktag: 15,00 €

    • Leerfahrt aufgrund falscher Ankunftsdaten: 25,00 €

    • Übergrößenfahrzeug: 15,00 €

    • Sperrgepäck: 15,00 €

    • Vierte und jede weitere Shuttle-Person: 10,00 € pro Person

    • Ladeservice: 30,00 € zzgl. tatsächlicher Stromkosten

  4. Die jeweils tatsächlich geltenden Preise werden bei der Buchung bzw. vor Beauftragung ausgewiesen.

  5. Als Übergrößenfahrzeug gilt ein Fahrzeug mit einer Länge ab 4,85 m und/oder einer Breite ab 1,90 m, sofern für die jeweilige Buchung ein entsprechender Zuschlag ausgewiesen ist.

  6. Der Kunde ist verpflichtet, die tatsächlichen Fahrzeugdaten zutreffend anzugeben.

  7. Werden erforderliche Angaben zur Fahrzeuggröße nicht oder falsch gemacht, kann ein bei Vertragsschluss ausgewiesener Zuschlag nachberechnet werden, soweit dies vertraglich und gesetzlich zulässig ist.

  8. Soweit ein Zusatzentgelt rechtlich als pauschalierter Schadens- oder Aufwendungsersatz einzuordnen ist, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

§ 29 Zahlungsarten und Fälligkeit

  1. Die Zahlung erfolgt nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsweg.

  2. Als Zahlungswege können je nach Verfügbarkeit insbesondere Onlinezahlung, Zahlung über ein Partnerportal, Barzahlung oder andere bei der Buchung angebotene Zahlungsarten zur Verfügung stehen.

  3. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Zahlungsweg. Maßgeblich ist die bei der jeweiligen Buchung tatsächlich angebotene und vom Kunden ausgewählte Zahlungsart.

  4. Zusatzleistungen und wirksam vereinbarte Zusatzentgelte werden nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig.

  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

  6. Parkandcleanhaj ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die gesetzlich zulässigen Rechte geltend zu machen.

  7. Ein Fahrzeug wird nur zurückbehalten, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.

§ 30 Nichtzahlung bei Fahrzeugübergabe

  1. Verweigert der Kunde bei Fahrzeugübergabe die Zahlung eines bei Vertragsschluss wirksam vereinbarten oder aufgrund einer nachträglichen, vom Kunden beauftragten Zusatzleistung fälligen Entgelts, ist Parkandcleanhaj berechtigt, die Fahrzeugübernahme bzw. Durchführung der betreffenden Leistung abzulehnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  2. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde berechtigt oder unberechtigt die Zahlung eines bei der Buchung ausgewiesenen Zuschlags, beispielsweise eines Übergrößenzuschlags, oder eines wirksam vereinbarten Zusatzentgelts verweigert.

  3. Wird die Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht durchgeführt, obwohl der Vertrag wirksam zustande gekommen ist, richten sich etwaige Zahlungs-, Schadensersatz- oder Rückerstattungsansprüche nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.

  4. Eine automatische vollständige Rückerstattung allein deshalb, weil der Kunde die vereinbarte Leistung bei Übergabe nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, besteht nicht, soweit dem gesetzliche oder vertragliche Ansprüche entgegenstehen.

  5. Parkandcleanhaj bleibt insbesondere berechtigt, berechtigte Zahlungsansprüche sowie gegebenenfalls entstandene und nach den gesetzlichen Voraussetzungen ersatzfähige Kosten geltend zu machen.

§ 31 Zahlungsverzug, Mahn- und Rechtsverfolgungskosten

  1. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann Parkandcleanhaj die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend machen.

  2. Hierzu können insbesondere gesetzlich zulässige Mahnkosten, Verzugszinsen sowie erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung gehören.

  3. Beauftragt Parkandcleanhaj aufgrund eines bestehenden Zahlungsverzugs einen Rechtsanwalt, ein Inkassounternehmen oder einen sonstigen zur Rechtsverfolgung geeigneten Dienstleister, können die hierfür erforderlichen Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften als Verzugsschaden geltend gemacht werden.

  4. Eine Erstattung erfolgt nur, soweit die jeweiligen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähig sind.

§ 32 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat sämtliche für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen.

  2. Der Kunde hat insbesondere bekannte:

    • technische Defekte,

    • Warnmeldungen,

    • Funktionsstörungen,

    • außergewöhnliche Fahrzeugfunktionen,

    • Besonderheiten der Bedienung,

    • elektrische Besonderheiten,

    • sonstige relevante Umstände

    vor Übergabe mitzuteilen.

  3. Der Kunde hat die betrieblichen und sicherheitsbezogenen Anweisungen von Parkandcleanhaj zu beachten.

  4. Aggressives, beleidigendes, bedrohliches oder erheblich störendes Verhalten wird nicht geduldet.

  5. Parkandcleanhaj ist berechtigt, Personen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Betriebsgelände zu verweisen.

  6. Ein bestehendes Hausverbot bleibt unberührt.

  7. Parkandcleanhaj behält sich vor, Aufträge bzw. Fahrzeugannahmen im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit abzulehnen, wenn ein sachlicher Grund hierfür besteht, insbesondere bei bestehendem Hausverbot, erheblicher Störung des Betriebsablaufs, aggressivem oder bedrohlichem Verhalten, begründeten Sicherheitsbedenken oder sonstigen Umständen, die eine Durchführung des Vertrags unzumutbar machen.

  8. Eine Ablehnung erfolgt nicht aufgrund unzulässiger diskriminierender Merkmale.

§ 33 Verbotene und gefährliche Gegenstände

  1. Der Kunde darf im Fahrzeug keine Gegenstände zurücklassen, deren Besitz, Transport oder Aufbewahrung gesetzlich verboten ist oder die eine konkrete Gefahr für Personen, Fahrzeuge oder das Betriebsgelände darstellen.

  2. Dies gilt insbesondere für Waffen, verbotene Messer, explosive, entzündliche, giftige oder sonstige gefährliche Stoffe sowie andere gesetzlich verbotene Gegenstände.

  3. Werden solche Gegenstände bei der Fahrzeugannahme festgestellt oder bestehen konkrete Anhaltspunkte hierfür, ist Parkandcleanhaj berechtigt, die Fahrzeugannahme bzw. Durchführung der Leistung abzulehnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  4. Gesetzliche Melde-, Anzeige- oder sonstige Pflichten bleiben unberührt.

  5. Der Kunde hat keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände im Fahrzeug zu belassen.

§ 34 Gegenstände, Gepäck und persönliche Sachen

  1. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, vor Fahrzeugübergabe wertvolle, empfindliche oder für ihn besonders wichtige Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen.

  2. Dies gilt insbesondere für:

    • Bargeld,

    • Schmuck,

    • elektronische Geräte,

    • Dokumente,

    • persönliche Wertgegenstände,

    • sonstige besonders wertvolle Gegenstände,

    • Garderobe und persönliche Gegenstände.

  3. Parkandcleanhaj übernimmt keine Garantie dafür, dass im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände nach der Parkdauer noch vorhanden sind.

  4. Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände haftet Parkandcleanhaj ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  5. Die vorstehenden Regelungen begründen keinen Ausschluss einer gesetzlichen Haftung für eigenes schuldhaftes Verhalten.

§ 35 Shuttle-Gepäck und Sondergepäck

  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung zutreffende Angaben über die Anzahl der Personen sowie über besonderes oder sperriges Gepäck zu machen, soweit dies abgefragt wird.

  2. Für Sperrgepäck kann ein bei der Buchung ausgewiesenes Zusatzentgelt von 15,00 € berechnet werden.

  3. Gegenstände, deren Transport aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts, ihrer Beschaffenheit oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, werden nicht transportiert.

  4. Dies gilt insbesondere für Surfbretter und vergleichbare sperrige Gegenstände, sofern kein ausdrücklicher Sondertransport vereinbart wurde.

  5. Parkandcleanhaj ist nicht verpflichtet, nicht transportierbare Gegenstände auf eigene Kosten anderweitig zu befördern.

§ 36 Fotodokumentation und Datenschutz

  1. Parkandcleanhaj verarbeitet personenbezogene Daten nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

  2. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

  3. Soweit Fahrzeugaufnahmen angefertigt werden, erfolgt deren Verarbeitung auf der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Grundlage.

  4. Fahrzeugaufnahmen werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder andere rechtliche Grundlage eine längere Speicherung rechtfertigt.

  5. Parkandcleanhaj garantiert keine dauerhafte Speicherung sämtlicher Fahrzeugaufnahmen.

  6. Insbesondere können Aufnahmen nach Rückgabe des Fahrzeugs gelöscht werden, wenn sie für den jeweiligen Zweck nicht mehr erforderlich sind.

  7. Soweit auf dem Betriebsgelände Kameras eingesetzt werden, erfolgt deren Betrieb und eine etwaige Verarbeitung von Bilddaten entsprechend den Angaben der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

§ 37 Widerrufsrecht

  1. Soweit einem Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht, bleibt dieses unberührt.

  2. Das Widerrufsrecht richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  3. Ob im konkreten Vertragsverhältnis ein Widerrufsrecht besteht oder eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht greift, richtet sich nach der jeweiligen Vertragsart und den gesetzlichen Voraussetzungen.

  4. Bei Dienstleistungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum gebucht werden, können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht greifen.

  5. Eine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt, soweit ein Widerrufsrecht besteht.

  6. Diese AGB ersetzen keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.

§ 38 Unternehmer und Verbraucher

  1. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.

  2. Gegenüber Unternehmern können einzelne gesetzliche Schutzvorschriften, die ausschließlich zugunsten von Verbrauchern gelten, keine Anwendung finden.

  3. Gegenüber Verbrauchern bleiben sämtliche zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften unberührt.

§ 39 Haftung für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen

  1. Soweit Parkandcleanhaj Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen zur Durchführung vertraglicher Leistungen einsetzt, haftet Parkandcleanhaj im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für deren Verhalten.

  2. Eine persönliche Haftung der Mitarbeiter gegenüber dem Kunden besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

  3. Die Haftungsbeschränkungen dieser AGB gelten zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

§ 40 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Vertragssprache ist Deutsch.

  2. Es gilt deutsches Recht.

  3. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  4. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Langenhagen.

  5. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, Hannover als Gerichtsstand vereinbart.

  6. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 41 Gesetzliche Rechte und Teilunwirksamkeit

  1. Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen entgegenstehenden Bestimmungen dieser AGB vor.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  3. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

  4. Eine geltungserhaltende Reduktion einer unwirksamen Klausel wird nicht vereinbart.

  5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

§ 42 Schlussbestimmungen

  1. Mit der verbindlichen Buchung und der ordnungsgemäßen Einbeziehung dieser AGB erkennt der Kunde die für den jeweiligen Vertrag geltenden AGB an.

  2. Bei Online-Buchungen muss der Kunde vor Abschluss des Buchungsvorgangs die Möglichkeit haben, die AGB einzusehen und die zumutbare Möglichkeit haben, diese zu speichern.

  3. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung ist für den jeweiligen Vertrag maßgeblich.

  4. Änderungen dieser AGB gelten grundsätzlich nur für zukünftige Verträge, soweit nicht gesetzlich zulässig etwas anderes vereinbart wird.

Parkandcleanhaj
Hans-Böckler-Straße 37–39
30851 Langenhagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.03.2026

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